Steuern senken durch Versicherungsbeiträge der Kinder?

12.10.2018 - Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung der Kinder können laut Bundesfinanzhof-Urteil von den Eltern nur dann abgesetzt werden, wenn diese tatsächlich von den Eltern auch bezahlt werden.


Eltern, die ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet sind und dessen Versicherungsbeiträge zahlen, können grundsätzlich diese Aufwendungen bei der Einkommenssteuer geltend machen.

Der BFH lehnte dies aber in seinem Urteil (2018 X R 25/15) ab, weil die klagenden Eltern ihrem Kind nur den Naturalunterhalt gewährt hatten, die Beiträge aber tatsächlich nicht selbst bezahlten.

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