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Ihr Recht bei Flugreisen
Mit dem Urlaubsbeginn ging auch das Chaos auf den Flughäfen los: Ausgefallene Flüge, endlose Schlangen vor den Check-Ins, frustrierte Urlauber*innen, die in eine Warteschleife geschickt wurden, auf dem Flughafen verbrachte Ferientage und teure Ersatzlösungen für die Anreise an den Urlaubsort.
So ärgerlich das alles ohnehin schon ist, es sollte nicht auch noch Ihre Urlaubskasse belasten. Wir zeigen Ihnen im Folgenden, welche Rechte Sie als Fluggast haben und mit welchen Entschädigungen Sie rechnen dürfen.
Hier greift das Gesetz
Laut europäischer Fluggastrechteverordnung können Sie gegenüber Ihrer Fluggesellschaft eine Reihe von Rechten und Ansprüchen geltend machen. Hierfür muss Ihr Flug entweder in einem EU-Land starten oder er muss in einem EU-Land landen und die betroffene Fluggesellschaft hat ihren Sitz in einem Mitgliedsland der EU.
Die Regelungen gelten auch in der Schweiz, in Norwegen und Island sowie für Flüge aus Großbritannien in die EU, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Sie gelten aber nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich, wenn die Airline ihren Sitz in Großbritannien oder einem anderen Land außerhalb der EU hat.
Flug verspätet oder ausgefallen
Verspätung: Trifft Ihr Flug mehr als drei Stunden zu spät an seinem Ziel ein, können Sie zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung bekommen, falls Ihre Fluggesellschaft für diese Verspätung selbst verantwortlich ist. Bei außergewöhnlichen Umständen (Ereignisse, die die Airline nicht beherrschen kann und die nicht Teil des normalen Flugbetriebs sind), gilt das nicht. Ein technischer Defekt ist allerdings keine Ausrede!
Außerdem muss sich die Airline im Falle einer Verspätung um Ihre Verpflegung kümmern. Ihnen müssen zwei Telefonate oder E-Mails ermöglicht werden und falls die Maschine erst am nächsten Tag startet, muss die Gesellschaft Ihnen eine Übernachtung zahlen.
Annullierter Flug: Sollte Ihr Flug komplett gestrichen worden sein, können Sie sich den Flugpreis erstatten lassen, Sie können aber auch auf eine anderweitige Beförderung (Umbuchung) an Ihren Zielort bestehen.
Zudem haben Sie eventuell Anspruch auf eine Entschädigung: Wenn Sie weniger als zwei Wochen vor Abflug von der Annullierung in Kenntnis gesetzt werden, können Sie bis zu 600 Euro Entschädigung bekommen. Auch hier gilt die Ausnahme, dass der Flug wegen außergewöhnlicher Umstände gecancelt wurde.
Eine Vorverlegung des Abflugs um mehr als eine Stunde zählt ebenfalls als Annullierung.
Bei einer Umbuchung muss die Airline Sie während der Wartezeit verpflegen. Das sind entweder kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen oder Gutscheine für Flughafen-Restaurants. Sollte Ihre Fluggesellschaft Ihnen nichts anbieten, fragen Sie nach einer Erstattung, wenn Sie sich selbst verpflegen.
Zwei Telefonate, zwei Faxe oder E-Mails stehen Ihnen ebenfalls zu - oder ein kostenloser WLAN-Zugang.
Startet der Alternativflug erst am nächsten Tag, muss Ihre Airline für eine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer dahin aufkommen. Dauert die Wartezeit länger, müssen entsprechend mehrere Übernachtungen übernommen werden.
Bietet die Airline nichts an, sollten Sie nachfragen, was erstattet wird, wenn Sie die Übernachtung und den Transfer dorthin selbst buchen.
Sie wurden nicht rechtzeitig informiert
Sollte Ihre Fluggesellschaft Sie nicht rechtzeitig vor dem Abflugtermin über den Ausfall des Fluges informiert haben, haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe der Zahlung hängt davon ab, wann Sie erfahren haben, dass Ihr Flug gecancelt wurde, wie viel später der Ersatzflug starten sollte und von der Flugdistanz.
Gepäck verloren oder beschädigt
Ihre Fluggesellschaft ist für aufgegebenes Gepäck verantwortlich.
Achtung: Auf Ihr Handgepäck müssen Sie selbst aufpassen!
Das Montrealer Abkommen regelt, welche Ansprüche Sie bei Beschädigung oder Verlust Ihres Fluggepäcks geltend machen können. Derzeit bekommen Flugpassagiere umgerechnet bis zu 1.430 Euro Schadensersatz bei Verlust oder Beschädigung ihres Gepäcks.
Was tun, wenn das Gepäck weg ist?
Findet sich Ihr Koffer nicht auf dem Förderband der Gepäckausgabe, dann melden Sie sich sofort am Flughafen bei Ihrer Airline. Einige Fluggesellschaften bieten hierfür eine App an.
Verlassen Sie den Flughafen nicht, ehe Sie eine Bestätigung für Ihre Verlustmeldung in Händen haben.
Sollte Ihr Gepäck sich verspäten, dürfen Sie die wichtigsten Dinge als Überbrückung kaufen: Zahnbürste, Zahnpasta, Unterwäsche usw.
Bleibt der Koffer mehrere Tage verschwunden, können Sie auch eine Grundausstattung an Kleidung kaufen. Die Airline muss diese Ausgaben erstatten.
Achtung: Hygieneartikel werden in der Regel vollständig ersetzt, bei Kleidung oft nur die Hälfte der Kosten (Sie können die Sachen ja auch zu Hause noch tragen.)
Luxusgegenstände werden nicht ersetzt, auf diesen Kosten bleiben Sie sitzen. Also sollten Sie darauf verzichten, sich mit Armani einzudecken.
Die Höchstgrenze für die Erstattung legt ebenfalls das Montrealer Abkommen fest: Es ist das Gleiche wie bei dem Verlust von Gepäck, also rund 1.430 Euro. Diese Höchstgrenze bedeutet aber nicht automatisch, dass Ihnen immer die volle Summe erstattet wird!
Erkundigen Sie sich sicherheitshalber, was Ihre Airline erstattet und heben Sie unbedingt alle Rechnungen auf.
Ihr Gepäck wurde beschädigt
Einen Schaden müssen Sie innerhalb von sieben Tagen melden, um Ihren Anspruch nicht zu verlieren - also auch schon während des Urlaubs. Wurde Ihr Koffer verspätet ausgeliefert, haben Sie eine Frist zur Schadensersatzanmeldung von 21 Tagen.
Sie sollten die Beschädigung mit Fotos dokumentieren. Um eine eventuelle Schadensersatzfrage vorab schon zu erleichtern, ist es hilfreich, vor dem Abflug eine Packliste zu schreiben und Kaufbelege für die mitgeführten Sachen aufzubewahren. Sie müssen nämlich nachweisen können, welche Gegenstände Sie gekauft haben, welche beschädigt wurden oder verloren gingen.
Ihre Erstattung verlangen Sie schriftlich von Ihrer Airline. Man wird Ihnen immer nur einen Restwert der beschädigten oder verlorengegangenen Gegenstände ersetzen, nicht den Neupreis.
Pauschalreise: Sie können den Preis mindern
Falls Ihr Koffer zu spät oder gar nicht ankommt, können Sie zusätzlich den Preis Ihrer Pauschalreise mindern: Pro Tag, den Sie auf Ihr Gepäck warten, können Sie den Tagespreis der Reise um ca. 25 Prozent mindern.
Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht zahlen will?
Falls Sie mit der Airline schon Kontakt aufgenommen haben, mit der Antwort aber nicht zufrieden sind - oder gar keine Antwort bekommen haben - können Sie sich an die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Das ist für Passagiere kostenlos.
Geschäftsreisenden steht dieser Weg leider nicht offen.
Wer das nicht selbst erledigen will, kann sich an einen Sofortentschädiger wenden. Hierbei verkauft man seine Entschädigungsforderung an eine solche Firma und bekommt sein Geld innerhalb von spätestens 48 Stunden. Die Firma nimmt aber nur solche Fälle an, bei denen sie sich Erfolg verspricht.
Sofortentschädiger sind bspw: EUFlight oder Compensation2Go
Es gibt auch spezialisierte Inkasso-Unternehmen wie flug-verspaetet.de oder das Fluggastrechtportal Fairplane.
Diese Firmen prüfen Ihren Entschädigungsanspruch und übernehmen mit ihren Anwälten Ihre Forderung. Sie zahlen nur im Erfolgsfall eine Provision. Da die Forderung in der Regel vor Gericht durchgesetzt werden muss, kann es einige Monate, manchmal auch Jahre dauern, bis Sie das Geld bekommen.
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